Der Vorstand der SPD-Landesgruppe Ost im Deutschen Bundestag erklärt zu den beschlossenen Gesetzesvorhaben anlässlich der COVID-19 Pandemie:
„Das Corona-Virus trifft uns derzeit mit voller Härte. Wir haben es zweifelsfrei mit der größten Herausforderung seit Ende des 2. Weltkriegs zu tun. Diese Krise verlangt uns allen auf den verschiedensten Ebenen enorm viel ab: politisch, gesellschaftlich, sozial, wirtschaftlich und natürlich auch persönlich. Es ist daher eine ungeheure Leistung, dass das Soforthilfe-Programm in dieser Ausnahmesituation auf den Weg gebracht wurde.”
“In einer immensen Kraftanstrengung hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungsfraktionen schnell und umfassend gehandelt, insbesondere auf Initiative unserer SPD-Minister. Nur so war es möglich, dass in der gebotenen Eile Maßnahmen in Höhe von 156 Milliarden Euro beschlossen wurden. Die Politik zeigt sich in dieser existenziellen Krise als handlungsfähig. Sie unternimmt alles, um die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Besonders zu nennen ist die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, mit dem wir um jeden Job kämpfen.
Darüber hinaus sichern wir über die Förderbank KfW Kredite der Geschäftsbanken für Unternehmen ab, schaffen einen 500 Milliarden Euro starken Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der in Not gerate Unternehmen unmittelbar durch Garantien und Beteiligungen unterstützen kann sowie ein großes Zuschuss-Programm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen von bis zu 15.000 Euro. Ein Kraftakt, der in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig ist. Damit wurden die ersten und wichtigsten Maßnahmen beschlossen, um die Auswirkungen dieser beispiellosen Krise durchzustehen, denen weitere folgen müssen.
Hier ist es uns als SPD-Landesgruppe Ost besonders wichtig, dass das Kurzarbeitergeld noch mal angefasst wird. Auch im 30. Jahr der Wiedervereinigung ist der Lohnabstand von rund 16% zu den westdeutschen Beschäftigen beachtlich. Zudem haben wir in den neuen Bundesländern eine deutlich schwächere Tarifbindung. Aktuell droht vielen der Weg in die Sozialhilfe. Wir begrüßen daher den Vorschlag der Gewerkschaften, dass die Arbeitgeber mit einem Teil der im Zuge der Nachbesserungen beschlossenen Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge die Löhne der Beschäftigten auf 80-87% aufstocken.
Denkbar wäre auch, nach Mindestlohn und Grundrente, über ein sogenanntes Mindestgrundgehalt nachzudenken. Diese Krise kann gleichzeitig eine Chance sein, bei den noch zu bewältigenden Herausforderungen in Ostdeutschland nachzubessern.“