Betriebsrenten werden bei Krankenkassenbeiträgen entlastet

Mit der heutigen Verabschiedung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes im Deutschen Bundestag lösen wir ein Versprechen ein: Wir entlasten künftig alle pflichtversicherten Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen. Dazu wird die bisherige Freigrenze durch einen Freibetrag ergänzt, der jährlich angepasst wird. Dieser Freibetrag ist für alle beitragsfrei. Damit entlasten wir Betriebsrenten um bis zu 300 Euro jährlich.

“Wer eine Betriebsrente bekommt und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat künftig im Schnitt 300 Euro mehr im Jahr. Ab Januar 2020 gilt ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Das heißt: Für die ersten 159,25 Euro der Betriebsrente müssen dann überhaupt keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst über diesem Betrag fallen Beiträge an. Dadurch zahlen alle Betriebsrentnerinnen und -rentner künftig geringere Beiträge. Menschen mit kleinen Betriebsrenten profitieren besonders.
Wir machen das, weil wir die betriebliche Altersversorgung als beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente stärken wollen. Die Beiträge zur Krankenversicherung haben die Attraktivität von Betriebsrenten in der Vergangenheit enorm geschmälert. Noch vor einem Jahr war es undenkbar, dass wir dazu etwas in der Koalition hinbekommen. Jetzt haben wir eine Einigung erzielt, die gut 60 Prozent aller Betriebsrentner so stellt, als würden sie maximal den halben Beitrag zahlen – so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Die weiteren 40 Prozent werden ebenfalls entlastet. Das ist ein guter Kompromiss für den Großteil der Betriebsrentnerinnen und -rentner im Land.”
(Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin; Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter)
 
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:
http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/betriebsrenten-krankenkassenbeitraegen-entlastet
Die komplette Pressemitteilung als PDF:
http://www.spdfraktion.de/node/4628874/pdf

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