Bis zu 90 Millionen Strukturhilfemittel für das Altenburger Land

Von bis zu 90 Millionen Euro soll der Landkreis Altenburger Land im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von den Strukturhilfen des Bundes für die deutschen Kohleregionen profitieren.
Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen beschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihren Beratungen auf einige Änderungen am Strukturstärkungsgesetz verständigt, wozu auch die Einbeziehung des Altenburger Landes gehört. Aufgewendet werden sollen die Mittel für den Landkreis durch die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Zusätzliches Geld gibt es nicht.

„Dass das Altenburger Land nun von dem 40-Milliarden-Paket profitieren soll, ist ein großer Erfolg. Die von Braunkohleabbau und -verarbeitung geprägte Region, war im von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf schlichtweg nicht vorhanden. Mit vereinten Kräften ist es gelungen, dass das Altenburger Land in das Gesetz aufgenommen wird“, so die für das Altenburger Land zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Kaiser.
Sie widerspricht damit Äußerungen von Thüringer CDU-Politikern, die Ende letzter Woche behaupteten, dass es maßgeblich ihnen zu verdanken sei, dass der Landkreis nun in die Förderkulisse des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen aufgenommen werde. „Man muss hier schon bei Wahrheit bleiben. Wir alle, die Thüringer Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU, das Thüringer Wirtschaftsministerium und nicht zuletzt die Staatskanzlei haben in einem gemeinsamen Kraftakt dafür gesorgt, dass der Thüringer Landkreis ins Gesetz kommt!“, so Kaiser.
„Das Altenburger Land ist Teil des mitteldeutschen Braunkohlereviers und hätte deshalb von Anfang an in das Strukturstärkungsgesetz hineingehört“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Es sei deshalb erfreulich, dass die Region – auch dank des Einsatzes der SPD-Bundestagsabgeordneten Elisabeth Kaiser – nun doch noch berücksichtigt werde, auch wenn nicht alle Forderungen berücksichtigt wurden. Auch der Freistaat Thüringen habe sich seit Monaten für eine Aufnahme in das Gesetz eingesetzt. Aus Sicht des Ministers sei es allerdings notwendig, dass die jetzt zugesagte Summe möglichst nicht zu Lasten anderer Bundesländer gehe, sondern dem Altenburger Land direkt zufließe und dann auch komplett in eigener Zuständigkeit eingesetzt werden könne. „Das sollte im Gesetz oder zumindest in einer Vereinbarung klar und eindeutig geregelt werden“, so Tiefensee. Die Gespräche dazu laufen noch.
Wichtig sei es nun, dass die beiden Gesetze nächste Woche im Bundestag beschlossen werden und dass dann die Vereinbarung darüber, wie Thüringen bzw. der Landkreis an die Strukturhilfegelder kommen, geschlossen werden, damit die Kommunen und Akteure vor Ort an den Projektvorschlägen arbeiten können. Denn wofür das Geld ausgegeben werden soll, ist noch nicht klar. Konkret im Gesetz festgeschrieben ist der Ausbau und die Elektrifizierung der S-Bahnstrecke von Leipzig über Pegau und Zeitz nach Gera, was einer besseren Anbindung der Region an den Raum Leipzig und der Attraktivität für Industrieansiedlungen dienen soll.

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