Fragen zu Prozess und Finalisierung der Jugendstrategie der Bundesregierung

Ich habe beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgefragt, wie weit die Bearbeitung und Konzeption der Jugendstrategie der Bundesregierung fortgeschritten ist. Meine Fragen und die Antworten von Ministerin Franziska Giffey und der zuständigen parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks finden Sie hier.
Ich halte diese Strategie für sehr wichtig und werde den Prozess weiter sehr genau verfolgen.
Frage Nr. 1:
Welche Ressorts sind in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Jugend vertreten?
Antwort:
In der Interministeriellen Arbeitsgruppe Jugend (IMA Jugend) zur Entwicklung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung, die sich am 25. Oktober 2018 unter dem Vorsitz des Bundesjugendministeriums konstituiert hat, sind alle Ressorts vertreten. Bisher haben sechs Sitzungen der IMA Jugend stattgefunden, in denen lediglich das BMVg nicht anwesend war.
Frage Nr. 2:
Liegen dem BMFSFJ bereits Ergebnisse zu den Arbeitsschwerpunkten der Arbeitsgruppe vor? Gibt es z. B. Zwischenergebnisse zur Arbeit an den vier zentralen Handlungsfeldern der Jugendstrategie: wirkungsvolle Jugendbeteiligung, (Frei-) Zeiten und (Frei-) Räume, gesellschaftliche Perspektiven und soziale Teilhabe und die Darstellung und Wahrnehmung der Vielfalt junger Menschen? Welche Erkenntnisse liegen derzeit dem BMFSFJ zu den ausgewählten jugendrelevanten Bereichen vor: Bildung, Arbeit, Mobilität, Stadt und ländliche Räume, gleichwertige Lebensbedingungen, Wohnen, Engagement, Freiräume und Jugendbeteiligung?
Antwort:
Die IMA Jugend orientiert sich an den „Prinzipien der Zusammenarbeit“ – Jugend beteiligen, – Jugend sichtbar machen, – gemeinsam Verantwortung übernehmen. Es wurden neun Handlungsfelder definiert, zu denen ressortübergreifend und unter Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Jugendaudits) Themenpapiere erarbeitet werden:
1. Zukunft, Generationendialog, Jugendbilder
2. Beteiligung, Engagement, Demokratie
3. Stadt, Land, Wohnen, Kultur
4. Vielfalt und Teilhabe
5. Bildung und Arbeit, Freiräume
6. Mobilität und Digitales
7. Umwelt
8. Gesundheit
9. Europa und die Welt
Die – noch nicht finalisierten – Ausarbeitungen zu den jugendrelevanten Handlungsfeldern umfassen jeweils A. Ausgangslage, B. Handlungsbedarfe und C. Maßnahmen. Die Themenpapiere, insbesondere die Maßnahmen, bilden die Grundlage für die Umsetzungsphase der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung.
Frage Nr. 3:
Wie werden die umfangreichen Empfehlungen der JugendPolitikTage 2019 in die Jugendstrategie einbezogen?
Antwort:
Die 20 Kernempfehlungen der JugendPolitkTage wurden in der IMA Jugend, im Beirat des BMFSFJ zur gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung und in referats- und abteilungsübergreifenden Dienstberatungen im BMFSFJ erörtert. Die IMA Jugend hat zu den 20 Kernempfehlungen zunächst Ressortzuständigkeiten (in der Regel sind mehrere Resorts gemeinsam zuständig) identifiziert und dann über Stellungnahmen beraten. Das BMFSFJ wird – wie in der Abschlussveranstaltung der JugendPolitikTage versprochen – den Teilnehmenden eine entsprechende Rückmeldung geben. Die 20 Kernempfehlungen und die 40 weiteren (nicht priorisierten) Empfehlungen werden in die weitere Entwicklung und dann Umsetzung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung einfließen.
Frage Nr. 4:
Wann wird die IMA Jugend ihre Arbeit an der Jugendstrategie der Bundesregierung finalisieren und die Umsetzung der Jugendstrategie initiieren?
Frage Nr. 5:
Wird der öffentlichen Ankündigung entsprochen, die Jugendstrategie noch 2019 ins Kabinett einzubringen?
Antwort:
Wie von der Bundesjugendministerin u.a. zur Eröffnung der JugendPolitikTage vorgestellt, will die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Phase der Entwicklung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung abschließen und anschließend in die Umsetzung übergehen. Hierzu ist eine Kabinettbefassung vorgesehen.
Frage Nr. 6:
Welche jugendpolitischen Organisationen und Spitzenverbände wurden bislang in die Arbeit an der Jugendstrategie durch das federführende Bundesjugendministerium, u.a. den Beirat des BMFSFJ, einbezogen und wie erfolgte die Beteiligung?
Antwort:
In den Beirat des BMFSFJ zur gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung wurden folgende Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft und Jugendinteressensvertretungen durch die Bundesjugendministerin berufen:
– Birgit Beierling (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit),
– Ina Bielenberg (Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten),
– Prof. Dr. Karin Böllert (AGJ),
– Tom Braun (Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung),
– Meral El (neue deutsche organisationen),
– Jörg Freese (Deutscher Landkreistag),
– Christina Gassner (Deutsche Sportjugend),
– Dr. Charlotte Giese (Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege),
– Daniel Grein (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge),
– Lothar Harles (IJAB-Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland),
– Tobias Köck (Deutscher Bundesjugendring),
– Ursula Krickl (Deutscher Städte- und Gemeindebund),
– Dr. Christian Lüders (Deutsches Jugendinstitut),
– Caren Marks (Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin),
– Peter Nitschke (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales),
– Regina Offer (Deutscher Städtetag),
– Dr. Asiye Öztürk (Bundeszentrale für politische Bildung),
– Jürgen Schattmann (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen),
? Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Bundesjugendkuratorium), Hans-Georg Wicke (JUGEND für Europa).
Der Beirat, für den ich den Vorsitz übernommen habe, hat bislang zweimal getagt. Es findet ein Austausch zu den Arbeitsplanungen und -ergebnissen, insbesondere der IMA Jugend, statt. Der Beirat nutzt die Möglichkeit, zu den vom BMFSFJ vorgelegten Entwürfen der Themenpapiere (siehe Antwort zu Frage 2.) Stellungnahmen abzugeben. Zudem werden im Beirat jugendpolitische Projekte vorgestellt, die für die gemeinsame Jugendstrategie von besonderer Bedeutung sind, wie „Kompetenzzentrum Jugend-Check“ oder „jugendgerecht.de – Arbeitsstelle eigenständige Jugendpolitik“. Die Projekte präsentieren sich auch in der IMA Jugend.
Frage Nr. 7:
Wurden im Zuge der Erstellung von Referentenentwürfen zu Gesetzen im Bereich der Jugendpolitik durch das Bundesjugendministerium im Laufe der 19. Legislaturperiode jugend- und jugendpolitische Organisationen konsultiert? Wenn ja, welche wurden konsultiert?
Antwort:
Neben den obligatorischen Beteiligungsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Verbändeanhörung werden in der 19. LP erstmals Gesetzentwürfe der Bundesregierung dem Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) zugeleitet. Dort wird der Gesetzentwurf einer Vorprüfung auf jugendrelevante Bestandteile unterzogen. Bei Gesetzentwürfen mit jugendrelevanten Inhalten wird dann der Jugend-Check durchgeführt. Das KomJC ist ein Projekt in Trägerschaft des Deutschen Forschungsinstitutes für Öffentliche Verwaltung. Der Jugend-Check zeigt durch eine wissenschaftliche Methodik anhand von Wirkdimensionen und Lebensbereichen die Wirkungen der Gesetzesvorhaben auf Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren auf. Die Ergebnisse werden den federführenden Ressorts übermittelt und u.a. auf der Homepage www.jugend-check.de veröffentlicht.
Frage Nr. 8:
Welche Maßnahmen förderte das BMFSFJ innerhalb der 19. Legislaturperiode, um durch junge Menschen maßgeblich selbstorganisierte Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien zu unterstützen?
Antwort:
Zu den Grundsätzen der „eigenständigen Jugendpolitik“, die seit 2009 Bestandteil aller Koalitionsverträge ist, gehört insbesondere die bestmögliche Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an allen sie betreffenden Angelegenheiten. Die Entwicklung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung ist die konsequente Umsetzung des Konzeptes der eigenständigen Jugendpolitik. Der Politikansatz der eigenständigen Jugendpolitik wird sichtbar im Motto „Politik für, mit und von Jugend“.
Bei der Entwicklung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung, die wir derzeit gemeinsam mit den anderen Ressorts der Bundesregierung erarbeiten, beziehen wir deshalb natürlich auch Jugendliche und junge Erwachsene in entsprechenden Formaten ein. Zu diesen Formaten gehören z. B. die JugendPolitikTage 2019 oder themenspezifische JugendAudits zu den Handlungsfeldern der Jugendstrategie und Jugendkonferenzen. Dieses Prinzip der Jugendbeteiligung verfolgen wir auch in anderen Vorhaben unseres Hauses. So wurde und wird in den 15. und 16. Kinder- und Jugendbericht die Perspektive junger Menschen einbezogen, zum Beispiel mit Jugend-Workshops. Auch in der Jugendverbandsarbeit ist Jugendbeteiligung das konstituierende Merkmal: Junge Menschen organisieren, gestalten und verantworten ihre Jugendarbeit selbst, gemeinsam und verantwortlich. In den Jugendverbänden engagieren sich Kinder und Jugendliche mit ganz eigenen Interessen, unterschiedlichen Fähigkeiten und Perspektiven. Um dieser wichtigen Arbeit Rechnung zu tragen, fördert das BMFSFJ langfristig die Geschäftsstelle des Deutschen Bundesjugendrings sowie seiner Mitgliedsverbände. Es hat dafür die Mittel erhöht und stellt im Jahr 2019 ca. 21 Mio. € aus dem KJP zur Verfügung. Ich greife an dieser Stelle ein Beteiligungsformat exemplarisch auf: Kinder- und Jugendparlamente auf kommunalpolitischer Ebene. Kinder und Jugendliche wollen sich engagieren, sehr wohl auch politisch. Sie wenden sich jedoch traditionellen Strukturen wie Parteien eher nicht zu, sondern favorisieren „moderne“, projektorientierte, spontane, weniger verbindliche Formen. Kinder- und Jugendparlamente mit ihrer Nähe zu parlamentarischen Gremien und ihrer Chance, jugendgerechtes Agieren zu ermöglichen, sind ein gutes Beteiligungsformat im Kontext einer idealerweise bunten kommunalen Beteiligungslandschaft. Wir haben mit Gestaltungspartnern die Rahmenbedingungen und Strukturen von Kinder- und Jugendparlamenten untersucht und die dort aktiven Kinder und Jugendlichen direkt befragt.
Frage Nr. 9:
Wird seitens des BMFSFJ angestrebt, Ressourcen zur Vernetzung der Dachverbände der demokratischen Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien zur Verfügung zu stellen?
Antwort:
Mit dem Programm „Demokratie leben!“ und dem „Kinder- und Jugendplan des Bundes“ stellt das BMFSFJ ein breites Fundament für den notwendigen Beteiligungsprozess zur Verfügung.

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