Kaiser: "Entscheidend ist die geschlechtliche Identität"

“Ich habe große Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Urteilspraxis folgt und die selbstbestimmte geschlechtliche Identität als Voraussetzung für die Eintragung im Personenstandsrecht als maßgeblich erklärt”, so die Ostthüringer Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser, die als SPD-Berichterstatterin im Innenausschuss für die Regelungen im Personenstandsrecht zuständig ist.
Anlass ist die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte, mit der durchgesetzt werden soll, dass Menschen einen unzutreffenden Geschlechtseintrag ohne ärztliche oder psychologische Begutachtung ändern lassen können.

Damit richtet sich die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das enttäuschende Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. April 2020. Der BGH hatte geurteilt, dass die Nutzung des dritten Geschlechtseintrages nur Menschen offen stehe, die körperlich weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zuzuordnen wären.
Das BGH-Urteil beweise erneut, dass die Forderung der SPD, u.a. auch transsexuellen Menschen den dritten Geschlechtseintrag niedrigschwellig (ohne Atteste) zu ermöglichen, richtig gewesen wäre und vielen Menschen diskriminierende Urteile erspart hätte. Mit den Unionsfraktionen konnten wir damals diese Forderungen nicht durchsetzen.
2018 wurde im Personenstandsrecht (PStR) die gesetzliche Möglichkeit der Eintragung des Dritten Geschlechts Divers geschaffen. “Ich weiß noch sehr gut, wie schwer sich unser konservativer Koalitionspartner mit der Gesetzesänderung trug. Für mich und meine Fraktion war immer klar, dass die selbstempfundene geschlechtliche Identität entscheidend ist für die Wahl des persönlichen Geschlechts und nicht allein die körperliche Situation.”

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