Kaiser (SPD): Beantragung für Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ läuft

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser begrüßt, dass das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ des Bundesfamilienministeriums verlängert wird und macht Einrichtungen in Thüringen auf diese Unterstützungsmöglichkeit aufmerksam.
„Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist es uns wichtig, Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten oder Naturfreundehäuser sind in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Um ihre Arbeit auch in der Pandemie sicherzustellen und für die Zukunft zu erhalten, wollen wir schnell und umfassend helfen. Darum freue ich mich, dass wir auch 2021 niedrigschwellige Unterstützung anbieten können“, so Kaiser.
Weil gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienferienstätten auch 2021 mit erheblichen Einkommensausfällen zu kämpfen haben, stehen mit dem „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ nun insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Kreis der Antragsberechtigten (Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten der Jugendverbände, der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sport) und das bewährte Verfahren der Antragstellung bei den Dachverbänden der jeweiligen Handlungsfelder bleiben unverändert.
Noch bis zum 28. März 2021 können Fördermittel in Höhe von bis zu 90 Prozent des Liquiditätsengpasses beantragt werden. Bezuschusst wird der Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021.

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