Maßnahmenpaket für Stärkung der Konjunktur auf den Weg gebracht

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz dient der Stärkung der Konjunktur. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer und die Zahlung eines Kinderbonus stabilisieren wir die private Nachfrage. Mit der Ausweitung des Verlustrücktrags, der Verbesserung der Abschreibungsbedigungen und der Erhöhung der Forschungszulage setzen wir Anreize für mehr Investitionen.

„Der Finanzausschuss hat heute dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Damit wurde ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Erholung nach dem Corona-Stillstand anzustoßen. Dazu wird die Nachfrage stabilisiert und Unternehmen werden Perspektiven für die Zukunft eröffnet. Dies ist wichtig, da sowohl Verbraucher als auch Unternehmen über den Verlauf der Pandemie und die wirtschaftliche Entwicklung verunsichert sind. Dies darf nicht zu Zurückhaltung beim privaten Konsum und bei den Investitionen in der Wirtschaft führen.
Den Kern des Gesetzes bilden die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer und die Zahlung eines Kinderbonus. Außerdem wird der Entlastungsfreibetrags für Alleinerziehende deutlich angehoben. Diese Maßnahmen dienen der Stärkung der privaten Nachfrage.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Hilfen, die den Unternehmen die Bewältigung der Krisenfolgen erleichtern und deren Investitionsspielräume stärken. Besonders relevant sind die Ausweitung des Verlustrücktrags, die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und die Erhöhung der Forschungszulage für unternehmerische Innovationen.
Auch die Übernahme der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen aus der Umsatzsteuersenkung und dem Kinderbonus durch den Bund dient der Stärkung der Konjunktur. Indem wir die Finanzkraft der Kommunen erhalten, sichern wir deren Investitionstätigkeit.“
(Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher)

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