Mehr soziale Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitslose und RentnerInnen

„Das neue Jahr fängt gut an: Zum 1. Januar 2019 treten gleich vier Gesetze aus dem Bereich Arbeit und Soziales in Kraft, die den Sozialstaat stärker machen und spürbare Verbesserungen für Beschäftigte, Arbeitslose und Rentner*innen bringen,“ freut sich Elisabeth Kaiser (SPD).

Die Einführung der Brückenteilzeit sorgt dafür, dass Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen können: ab 1. Januar haben viele das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu kommen – und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren.
Außerdem wird den Beschäftigten der Rücken gestärkt, die von der Digitalisierung betroffen sind: Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Beschäftigte erhalten dadurch die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. Denn im digitalen Wandel soll jede*r den Anschluss an die neusten Entwicklungen behalten können. Zudem werden ab dem 1.1.2019 die Beträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte gesenkt und Arbeitnehmer*innen entlastet.
Auch für Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, wird es ab Neujahr 2019 deutliche Verbesserungen geben: Der flächendeckende soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz eingeführt wird, bietet Langzeitarbeitslosen neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit insgesamt vier Milliarden Euro wird ab dem 1.1.2019 Arbeit statt Arbeitslosigkeit gefördert: Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende werden Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber ermöglicht – und zwar bis zur Höhe des Tariflohns. Dadurch wird der soziale Arbeitsmarkt gerade in strukturschwachen Regionen nutzbar.
„Zum sozialen Arbeitsmarkt und dem Teilhabechancengesetz hatte ich im November zu einer Veranstaltung eingeladen. In dieser wurde unter anderem von Enrico Vogel, Geschäftsführer des Jobcenter Geras, betont, dass es das richtige Gesetz zur richtigen Zeit ist, “ so die Ostthüringer Bundestagsabgeordnete.
Durch das Instrument des Aktiv-Passiv-Tauschs stehen den Jobcentern dann pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen. Das ist ein Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik, der ohne die SPD niemals möglich gewesen wäre.
Zum 1. Januar tritt der Rentenpakt in Kraft. Es gibt dann eine gesetzliche Beitragssatzgarantie von maximal 20 %. Bis 2025 wird ein Rentenniveau von 48 % garantiert. Das schafft Sicherheit nicht nur für jene Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben bereits jetzt in Rente sind, sondern auch für die jüngeren Generationen. Die Verlässlichkeit der Rente wird weiter gestärkt.
Deshalb ist das Ziel der SPD, diese „doppelte Haltelinie“ bis 2040 abzusichern. Ab dem neuen Jahr werden zudem allen Eltern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, wurde die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert.

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