Heute hat der federführende Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung den Gesetzentwurf zur Modernisierung der beruflichen Bildung abschließend beraten. Damit ist der Weg frei für die abschließende 2./3. Lesung im Bundestag am Donnerstag.
„Lang genug hat es gedauert, aber endlich ist es soweit: Das Gesetz zur Modernisierung der beruflichen Bildung kommt. Und zwar mit erheblichen Verbesserungen, die die SPD-Bundestagsfraktion, zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, noch auf den letzten Metern für Auszubildende und Ausbilder erkämpft hat.
Die Einführung der Mindestausbildungsvergütung ist für sich schon ein großer Erfolg, darüber hinaus haben wir eine dauerhafte Dynamisierung erreicht. Das bedeutet, dass ab 2024, wenn die Übergangsregelung ausläuft, die Mindestausbildungsvergütung automatisch prozentual an die bundesdurchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst wird.
Alle Auszubildenden, egal ob unter oder über 18, werden zukünftig Berufsschulzeiten nicht mehr im Betrieb ‚nacharbeiten‘ müssen. Einen freien Lerntag vor einer Prüfung gibt es obendrauf. Zukünftig müssen Arbeitgeber die Kosten für Bücher übernehmen, die außerhalb der Berufsschule für die Prüfung relevant sind.
Die wichtige und ehrenamtliche Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer wird endlich anerkannt durch einen gesetzlichen Freistellungsanspruch. Damit wirken wir auch dem Prüfermangel entgegen.
So umstritten es war: Es bleibt bei den bekannten Abschlussbezeichnungen wie Fachwirt oder Meister, die den neuen Bezeichnungen ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen vorangestellt werden können.
Duale Studiengänge und die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Studierenden werden dank SPD-Fraktion nun endlich in den Blick genommen. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) wird in Zusammenwirken mit der Kultusministerkonferenz Handlungsempfehlungen zur Qualitätssicherung dualer Studiengänge erarbeiten.
Mit der 2./3. Lesung am Donnerstag machen wir endlich den Weg frei, damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“
(Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin)