Wie sieht ein gerechter und moderner Sozialstaat in der Zukunft aus? Die Debatte darüber haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kürzlich mit einem Konzept für den Sozialstaat 2025 eröffnet („Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“). Am 15. Februar hat der Bundestag über das Konzept in einer Aktuellen Stunde debattiert.
Mit dem Sozialstaatskonzept sollen die Weichen für eine gerechte Gesellschaft von morgen gestellt werden. Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben uns die Herausforderungenangeschaut, vor denen wir stehen und neue sozialdemokratische Antworten darauf formuliert. Diese Antworten folgen unserem klaren Kompass: Solidarität, Zusammenhalt, Menschlichkeit. Unser Sozialstaatskonzept ist das Herzstück unserer neuen sozialdemokratischen Politik.“
Damit werde ein neuer Ansatz verfolgt, so Nahles, eine andere Haltung und eine andere Perspektive: „Wir gehen von denen aus, die Hilfe und Unterstützung benötigen und nicht denjenigen, die die Solidarität der Gemeinschaft missbrauchen. Wir setzen auf Leistungsgerechtigkeit und Solidarität“, erklärt die Fraktionschefin.
Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt
In dem Konzept heißt es: „Der technologische Wandel der Arbeitswelt beschleunigt sich massiv. Arbeit verändert sich mit neuen Berufsbildern, Arbeitszeitmodellen und Qualifikationsanforderungen. Das eröffnet für viele große Chancen und auch neue Arbeit. Es führt aber auch dazu, dass Menschen Sorge haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder nur noch schlecht bezahlte und unsichere Arbeit zu finden.“
Durch den technologischen Wandel wird die Arbeit nicht ausgehen, sie wird sich nur stark und immer schneller verändern. Die Antwort aus sozialdemokratischer Perspektive darauf ist das „Recht auf Arbeit“. Das bedeutet, dass sich die Solidargemeinschaft dazu verpflichtet, sich um jeden Einzelnen zu kümmern und jedem Arbeit und Teilhabe zu ermöglichen.
Leistungsgerechtigkeit steht in dem Konzept im Mittelpunkt. Ganz konkret: Je länger man in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, desto länger soll man auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ältere brauchen einen längeren Anspruch als Jüngere. Alle sollen einen Anspruch auf Qualifizierung bekommen. Zudem soll ein Recht auf Weiterbildung geschaffen werden.
Anspruch auf Teilhabe und Kindergrundsicherung
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schlagen vor, ein neues Bürgergeld einzuführen: Das Bürgergeld ist aus der Perspektive der Menschen gedacht, die den Sozialstaat brauchen, nicht aus der Perspektive derer, die ihn missbrauchen. Die Sozialdemokraten wollen die bestehende Grundsicherung grundlegend verändern und deswegen mit dem Bürgergeld einen Leistungsanspruch für Absicherung und Teilhabe (Recht auf Arbeit) schaffen. Das „Recht auf Arbeit“ bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit erhalten sollen.
Und weil Kinder nicht in die Sozialhilfe gehören, soll es eine eigenständige Kindergrundsicherung geben.
Zentral ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, den Wert der Arbeit zu sichern. Dafür wollen sie einen höheren Mindestlohn und eine Stärkung der Tarifbindung. In Deutschland soll jeder von seinem Lohn ein gutes Leben führen können.
Außerdem neu: In Zeiten des digitalen Wandels sollen moderne Arbeitnehmerrechte für eine neue Zeit geschaffen werden: ein Recht auf Home-Office, auf Nichterreichbarkeit und ein Zeitkonto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Hier ist das Konzept zum neuen Sozialstaat nachzulesen: www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit /
AUS RESPEKT VOR DER LEBENSLEISTUNG – DIE GRUNDRENTE
Ein großer Teil der Menschen hat jahrzehntelang gearbeitet. Sie haben Kinder großgezogen, Angehörige gepflegt, einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet. Nicht selten das Ergebnis: eine so kleine Rente, mit der sich das Leben kaum bezahlen lässt. Was folgt, ist der Weg zum Amt und die Grundsicherung.
Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben im Alter ein Auskommen haben, das ihre Leistung respektiert und anerkennt.
Mit der geplanten Grundrente will die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter ordentlich abgesichert sein. Und zwar besser als derjenige, der nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge geleistet hat ? das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Minister hat Konzept vorgelegt
Die Grundrente soll den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.
Das Konzept von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente sieht folgendermaßen aus:
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den Grundrentenzeiten erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden.
Die Höhe der Grundrente ergibt sich aus den im Einzelfall erworbenen Entgeltpunkten und einem Zuschlag.
Konkret wird ab 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ und einem Durchschnittswert von 0,2 Entgeltpunkten (EP) der Durchschnittswert auf das 2-Fache angehoben, maximal aber auf 0,8 EP pro Jahr. Für Menschen, die zum Beispiel 35 Jahre für ein Einkommen in Höhe des Mindestlohns bei Vollzeit gearbeitet haben, führt das zu einer monatlichen Bruttorente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung. Mit höherem Einkommen wird der Zuschlag allmählich abgeschmolzen.
Ganz konkret: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro. Mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.
SPD-Fraktion lehnt Bedürftigkeitsprüfung strikt ab
Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Das ist klarer Standpunkt der SPDBundestagsfraktion. Denn es geht um die Betrachtung jeder einzelnen Person und deren Leben. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Die Sozialdemokraten erkennen die Lebensleistung von heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern an. Deswegen sollen die Regelungen auch für alle gelten.
Zur Wahrheit gehört: Nicht in allen Fällen wird die Höherwertung raus aus der Grundsicherung führen. Darum
soll die Grundrente mit Verbesserungen beim Wohngeld und der Einführung eines Freibetrags in der
Grundsicherung flankiert werden.
Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt
haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag beim Wohngeld gewährt wer-den. In der Höhe soll sich der
Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren.
Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, soll außerdem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht – auch im Geldbeutel.
Der Freibetrag soll 25 Prozent der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).
Das Bundessozialministerium wird bis spätestens Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann zügig vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Anschließend wird er vom Deutschen Bundestag beraten – und soll noch dieses Jahr beschlossen werden.
FAMILIE
KOALITION STÄRKT FAMILIEN
Am 14. Februar 2019 hat der Bundestag den Entwurf für das Starke-Familien-Gesetz der Koalition in erster Lesung beraten (Drs. 19/7504). Das Vorhaben, Familien mit wenig Geld zu stärken, ist auf Druck der SPD im Koalitionsvertrag verankert worden.
„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft insbesondere Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.
Kinderarmut zu bekämpfen, ist eines der wichtigsten politischen Vorhaben der SPD-Fraktion. Mit diesem Gesetz, das die SPD-Fraktion vorangetrieben hat, geht die Koalition dabei jetzt einen entscheidenden Schritt voran.
Ausweitung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag wird von derzeit 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben, so dass er zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum abdeckt. Der Kinderzuschlag soll auch nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. MehrFamilien sollen die Chance erhalten, durch eigenes Erwerbseinkommen unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu werden.
Der Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag wird auf sechs Monate vereinheitlicht. Ebenso wird der Bemessungszeitraum auf sechs Monate vor dem Antragszeitpunkt festgesetzt. Es wird auch unbürokratischer, die Nachweise für die Prüfung dazu zu erbringen.
Kindeseinkommen soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern – wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben.
Zusätzliches Einkommen von Eltern mindert den Kinderzuschlag nur noch um 45 Prozent statt wie derzeit um 50 Prozent.
Und um zu vermeiden, dass der Kinderzuschlag bei Eltern schlagartig entfällt, wenn ihr Verdienst eine Einkommensobergrenze übersteigt, wird die obere Einkommensgrenze abgeschafft.
Außerdem soll es mit dem Gesetz einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geben, die in so genannter verdeckter Armut leben; d. h., wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hartz IV zu vermeiden.
Die ersten drei Maßnahmen treten am 1. Juli 2019 in Kraft, die weiteren drei am 1. Januar 2020.
Mehr Möglichkeiten zur Teilhabe
Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinder-zuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.
Hier sind nun mit dem neuen Gesetz folgende Verbesserungen vorgesehen:
Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro erhöht.
Die Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung fallen weg.
Es kommt eine Regelung, dass Kinder auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten können, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kids durch Lernförderung unterstützt werden können.
Gesonderte Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen fallen übrigens auch weg. Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.
Die neuen Regeln treten am 1. August 2019 in Kraft.
Weitere Verbesserungen geplant
Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD dafür einsetzen, den Teilhabebetrag für Freizeitangebote in Sport, Spiel, Kultur und Nachhilfe von heute 10 Euro monatlich zu erhöhen. Mit dabei zu sein wollen wir auch Kindern ermöglichen, deren Eltern sich dies sonst nicht leisten könnten.“
STURKTURWANDEL
Kohlekommission legt Abschlussbericht vor
Ende Januar 2019 hat sich die so genannte Kohlekommission auf gemeinsame Vorschläge zum Kohleausstieg verständigt.
Die Kommission empfiehlt einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Demnach sollen die Kraftwerkskapazitäten von 2022 an stetig abgebaut werden, die Folgen in den betroffenen Regionen soll der Bund mit 40 Milliarden Euro abfedern. Der Strompreis soll nicht steigen, der Hambacher Forst bleiben.
Das ist das Fundament für einen Weg zum Kohleausstieg, der Klimaschutz und die Interessen der Arbeitnehmer verbindet. Weil alle beteiligten Gruppen konstruktiv gearbeitet und auf Populismus verzichtet haben, ist dieser historische Kompromiss möglich geworden. In der Kommission saßen 28 stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Umweltverbände, Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und Gewerkschaften. 27 Mitglieder stimmten dem Kompromiss am Ende zu.
Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Kommission konnte nur Vorschläge machen, entscheiden muss am Ende der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von entsprechenden Gesetzentwürfen der Regierung.
Ein kurzer Überblick über die Ergebnisse:
Die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 soll auf rund 15 Gigawatt (GW) Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert werden. Damit erreicht Deutschland bis 2022 im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990.
2030 sollen noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle am Netz sein. Auf diesem Weg wird zuverlässig das europapolitisch verbindliche Klimaziel 2030 in der Energiewirtschaft erreicht.
Das Enddatum der Kohleverstromung ist spätestens 2038. Aber: Sofern 2032 nachgewiesen werden kann, dass ein Enddatum 2035 möglich ist, kann es in Verhandlungen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden.
Die Kommission empfiehlt eine Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte vom Strompreisanstieg, der durch das Ende der Kohleverstromung entsteht.
1,5 Milliarden Euro werden für strukturpolitische Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt.
Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, den betroffenen Bundesländern in den kommenden 20 Jahren insgesamt 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel zur Verfügung zu stellen. Darin sind 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre für Strukturmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt enthalten.
Es wurde eine Sicherheitszusage an die Beschäftigten vereinbart. Je nach persönlicher Situation des betroffenen Beschäftigten sollen verbindliche, tarifliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern getroffen werden
Bund und Länder werden aufgefordert, in den kommenden Jahren insbesondere Neugründungen und Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen in den Revieren vorzunehmen. Durch den Bund sollen insgesamt bis zu 5000 neue Arbeitsplätze bis spätestens 2028 geschaffen werden.
Innerhalb von fünf bis sieben Jahren sollen attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, für Fachkräfte und Auszubildende geschaffen werden.
Die Kommission hält es für wünschenswert, dass der Hambacher Forst in NRW erhalten bleibt.
Der Abschlussbericht der Kommission ist unter: https://www.kommissionwsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-undbeschaeftigung-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5 abrufbar.
GESUNDHEIT
Bessere Bedingungen bei der Organspende
Die Koalition will die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden nun per Gesetz die Voraussetzungen in den entsprechenden Krankenhäusern verbessert. Auch Vergütungen werden erhöht. Am 14. Februar hat das Parlament den Gesetzentwurf der Koalition in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/6915).
Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden.
Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.
Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“ Stärkung der Transplantationsbeauftragten.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.
Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.
Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.
Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.
FORSCHUNG
Bericht der Bundesregierung zur KI-Strategie
Am 15. Februar hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Strategie Künstliche Intelligenz (KI-Strategie) informiert (Drs. 19/5880). Das Bundeskabinett hatte die Strategie bereits im November 2018 beschlossen; beim Digitalgipfel im vergangenen Dezember war sie offiziell vorgestellt worden.
Es geht dabei um wichtige Weichen zur Stärkung des KI-Standorts Deutschland und Europa. Außerdem wird der Zusammenhang zwischen KI und Forschung, Datenschutz und der Zukunft der Arbeit in den Mittelpunkt gestellt. Mit insgesamt 3 Milliarden Euro Förderung in verschiedensten Bereichen soll Deutschland zum weltweit führenden KI-Standort entwickelt werden. Denn die Wertschöpfung wird zukünftig wesentlich davon abhängen, ob die Wirtschaft KI im weltweiten Wettbewerb auf Spitzenniveau anwenden kann und ob die zunehmende Datennutzung gesellschaftliche Akzeptanz findet.
Neben wirtschaftlichen Aspekten stehen für die SPD-Fraktion aber ebenso Wissenschaft und Forschung und der gemeinwohlorientierte Anspruch an neue Technologien im Vordergrund. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass sich auch der Alltag der Bürgerinnen und Bürger, ob im Privaten oder am Arbeitsplatz, zum Positiven entwickelt. Dafür muss den neuen Herausforderungen in der Datenpolitik begegnet und ein angemessener Zugang zu den Daten ermöglicht werden. Denn sie sind der neue Rohstoff für die Produktion von morgen. Technischer Fortschritt ist daran zu messen, wie er sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Fortschritt gleichermaßen ermöglicht.