Heute hat das Bundeskabinett die Einrichtung eines Sondervermögens für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Das ist ein erster Schritt auf dem Weg zum geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025.
„Mit dem Sondervermögen schaffen wir die notwendige Grundlage, damit die zwei Milliarden Euro Bundesmittel für den Ganztagsausbau in den kommenden Jahren zielgerichtet an die Länder und Kommunen fließen können. Damit kommen wir unserem Ziel ein Stück näher, in dieser Legislaturperiode den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu schaffen.
Nun wird es darum gehen, zügig in kindgerechte Räume und vor allem auch in kompetentes Personal zu investieren. Eine gute Ganztagsförderung braucht Strukturen, in denen Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule gut und auf Augenhöhe zusammenarbeiten können.
In den Bundesländern gibt es momentan sehr unterschiedliche Startvoraussetzungen für ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot in der Grundschule. Darum ist Flexibilität gefragt, allerdings nicht auf Kosten der Qualität. Wir sind überzeugt: Eine Ganztagsbetreuung, die Bildung, Erziehung und Betreuung zusammendenkt, ist ein wichtiger Baustein für mehr Chancengerechtigkeit und eine notwendige Entlastung für Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im ersten Quartal 2020 soll der Gesetzentwurf für den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Damit das gelingt, brauchen wir jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen.“
(Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin; Marja-Liisa Völlers, zuständige Berichterstatterin)