Der Rechtsausschuss hat heute weitreichende Verbesserungen für die Opfer des SED-Regimes beschlossen. Damit wird 30 Jahre nach der friedlichen Revolution weitere Wiedergutmachung geleistet und Unrecht abgemildert.
„Es ist nun 30 Jahre her, dass die Bürger der DDR für Freiheit und Demokratie auf die Straße gingen. Der unermüdliche Einsatz vieler aktiver Bürger ebnete der Friedlichen Revolution den Weg. Die Verfolgung durch das SED-Regime und der Stasi konnten den Fall der Mauer und die Wiedervereinigung nicht verhindern. Doch in den Jahrzehnten zuvor wurden Menschen verfolgt und benachteiligt. 30 Jahre nach der friedlichen Revolution ist das Unrecht noch nicht endgültig wieder gut gemacht. Deshalb haben wir uns mit dem Koalitionspartner auf weitreichende Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR geeinigt.
Wir werden die Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen streichen, die Anträge nach den Rehabilitierungsgesetzen nach dem 31.12.2019 beziehungsweise 31.12.2020 nicht mehr zulassen würden. Des Weiteren werden wir die Opferrenten von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichsleistungen von 214 auf 240 Euro monatlich erhöhen. Gleichzeitig werden wir gesetzlich festlegen, dass eine umfassende Prüfung alle fünf Jahre stattzufinden hat. Darüber hinaus sollen die sogenannten verfolgten Schüler ebenfalls endlich Ausgleichsleistungen nach dem Berufsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten. Diese hatten bisher nur einen Anspruch auf die Hilfe zur Selbsthilfe, wie zum Beispiel berufliche Fortbildung oder Umschulung.
Besonders hervorzuheben ist, dass wir die Voraussetzung der 180-Tage-Haft, die für die Opferrente und Ausgleichszahlungen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz vorliegen muss, auf 90 Tage herabsetzen. Dies wurde schon seit langem vom Bundesrat, von Opferverbänden und den SED-Unrechtsbeauftragten der Länder gefordert. Denn auch mit einer geringeren Haftdauer konnte die Stasi schon Menschen für ein ganzes Leben traumatisieren.
Wir werden außerdem die sogenannten Heimkinder, also Kinder deren Eltern aufgrund ihres politischen Engagements inhaftiert wurden und die deshalb in Heimen untergebracht wurden, entschädigen. Ihr Leid soll anerkannt und die Hürden für eine Rehabilitierung und eine Entschädigung sollen herabgesetzt werden. Bisher noch nicht entschädigte Opfer von staatlichen Zersetzungsmaßnahmen werden wir ebenfalls rehabilitieren und ihr Leid mit einer einmaligen Ausgleichsleistung von 1.500 Euro anerkennen und mildern.
Wir werden ebenfalls die Forschung in Adoptionsakten zum Zwecke der Prüfung im Hinblick auf politisch motivierte Adoptionsvermittlungen fördern.
Mit all diesen Verbesserungen wollen wir die Betroffenen und die in der DDR Verfolgten würdigen, ihnen Anerkennung zeigen, soweit wie möglich Wiedergutmachung zukommen lassen und das ihnen gegenüber begangene Unrecht abmildern. Nur aufgrund ihres politischen Engagements für Demokratie und Freiheit sind sie ins Fadenkreuz der SED-Diktatur geraten sind. Die meisten leiden bis heute darunter.“
(Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss; Katrin Budde, zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Kultur und Medien)