Das Gesetz ist Ausdruck der Solidarität in der Gesellschaft: Gestern wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit helfen wir unterhaltspflichtigen Eltern und Kindern von Pflegebedürftigen, denn sie werden bis zu einer individuellen Einkommensgrenze von 100.000 Euro nicht mehr zu den Kosten der Pflege herangezogen.
„Diese Regelung wird für den Großteil der Sozialhilfe gelten und nicht nur wie bisher bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei Angehörigen von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der Rückgriff auf das Einkommen dann sogar vollständig weg.
Diese wichtige sozialpolitische Maßnahme ist mit finanziellen Belastungen verbunden, die die kommunalen Haushalte treffen. Als Träger der Sozialhilfe gewähren die Kommunen insbesondere die Hilfe zur Pflege. Der finanzielle Rückgriff auf die Kinder und Eltern pflegebedürftiger Menschen wird weitgehend nicht mehr wie bisher möglich sein.
Wir nehmen die Sorgen der Kommunen ernst. Um Klarheit über die künftigen finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte zu bekommen, haben wir im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes gemeinsam mit dem Koalitionspartner klargestellt, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Auswertung der Kostenfolgen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bis zum Jahr 2025 vornimmt.“
(Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin; Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher)