Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Förderung von sanierungsbedürftigen Grünflächen in Eisenach mit 361.800 Euro aus dem Bundesprogramm zur “Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel” beschlossen.
Die für Eisenach zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser: “Ich freue mich, dass in Eisenach nun an mehreren Standorten in die Umgestaltung und Aufwertung sanierungsbedürftiger Grünflächen investiert werden kann, um einerseits die Attraktivität der Flächen für die Eisenacherinnen und Eisenacher zu verbessern und gleichzeitig ein Beitrag für den Klimaschutz geleistet wird.”
Die Fördermittel sollen u.a. im Eisenacher Goethegarten investiert werden. Geplant sind die Ansaat klimaresistenter Arten und die Umgestaltung der Grünflächenstruktur. Der Bund trägt 90 Prozent der Projektkosten.
“Der Klimawandel ist da und vor allem in Thüringen ist er durch das Fichtensterben unmittelbar und drastisch sichtbar. In den nächsten Jahren werden Wetterextreme wie Hitzewellen und Starkniederschläge zunehmen. Um Städte und Gemeinden in ihren Handlungsmöglichkeiten zur Anpassung an veränderte Klimabedingungen zu unterstützen, hat der Bund 2020 das Sonderprogramm “Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel” aufgelegt. Mit dem Programm sollen Projekte in besonders vom Klimawandel bedrohten Grünanlagen, wie Parks und Gärten, gefördert werden”, so die Ostthüringer SPD-Politikerin.
Hintergrund:
Bundesweit wurden in dieser Förderrunde insgesamt 100 Mio. Euro für Projekte ausgeschüttet, die einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz und gegen den Klimawandel leisten. Nach Thüringen fließen mehr als 2,4 Millionen Euro. Neben Eisenach erhalten Gera, Gotha, Saalfeld und Ilmtal-Weinstraße Mittel aus dem Sonderprogramm.
Mit dem in 2020 aufgelegten Bundesprogramm zur “Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel” sollen konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.
Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Grün- und Freiräumen, die die grünblaue Infrastruktur in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Die Investitionen sollen einen Beitrag zur CO2-Minderung und/oder zur Verbesserung des Klimas in urbanen Räumen leisten. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.