Kaiser (SPD) informiert über neues Förderprogramm zum natürlichen Klimaschutz in ländlichen Kommunen

Die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser ruft Städte und Gemeinden in Thüringen dazu auf, sich für das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunalen Gebieten“ zu bewerben.

Gefördert werden investive Maßnahmen auf öffentlichen nicht wirtschaftlich genutzten Flächen in Dörfern, Städten und in der freien Landschaft, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten. Das können Projekte sein, die dem Wasserrückhalt in der Landschaft, der Renaturierung von Gewässern oder der Entsiegelung und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion dienen.

„Besonders in Thüringen sind die Folgen des Klimawandels und der Dürreperioden seit 2018 vor allem im Waldbestand sichtbar. Wir müssen unserer Wälder dringend klimaresistenter machen. Aber auch unser unmittelbares Lebensumfeld, die Städte und Gemeinde müssen besser mit den künftigen Wetterereignissen umgehen; mit anhaltender Trockenheit und mit großen Regenmengen. Die Bundesregierung will Kommunen vorwiegend im ländlichen Raum dabei unterstützen“, so die Geraer Politikerin.

Der Bund übernimmt anteilig bis zu 80% der Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90% der Projektausgaben. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000 Euro.

Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden.

Die Fördermaßnamen werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. In der ersten Stufe reichen interessierte Kommunen oder Zweckverbände eine aussagefähige Projektskizze ein. Erfüllt die Projektskizze die formellen und inhaltlichen Anforderungen und wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Förderung ausgewählt, wird das Projekt in einer zweiten Stufe zur formellen Antragstellung aufgefordert. Skizzeneinreichungen sind vom 01.08.2023 bis zum 31.10.2023 möglich. Die Skizzeneinreichung ist seit dem 1. August über https://foerderportal.bund.de/easyonline online möglich. Weitere Informationen gibt es bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) unter: https://www.z-u-g.org/ank-lk/

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