Startschuss für weitere 400 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern, Sporthallen und Jugend- und Kulturzentren

Der Bund stellt erneut beträchtliche Mittel bereit, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr 476 Mio. Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Mio. Euro über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds. Heute startet Bundesbauministerin Klara Geywitz den neuen Projektaufruf für dieses Programm.

Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration vor Ort entfalten.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Sanierungsbedarf bei Sporthallen, Schwimmbädern, Bibliotheken, kommunalen Kinos und Jugendclubs in den Städten und Gemeinden ist sehr groß. Daher unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, ihre Einrichtungen zu modernisieren und dabei auf den neuesten energetischen Stand zu bringen. All diese Einrichtungen ermöglichen es Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Sport zu treiben, Schwimmen zu lernen, Kultur zu erleben oder an gute Bücher zu kommen. Denn diese Einrichtungen sind wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sie erhöhen die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. Schließlich macht es keinem Kind und keinem Erwachsenen Spaß, in maroden Schwimmbädern mit bröckelndem Putz, rostigen Schranktüren und abfallenden Fliesen schwimmen zu gehen. Ein großer Dank an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der dieses Bundesprogramm ermöglicht.“

Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur soll dem Sanierungsstau bei den kommunalen Einrichtungen entgegenwirken. Gleichzeitig zielt die Förderung darauf ab, dass die Gebäude nach der Sanierung hohen energetischen Standards genügen. Bei Freibädern stehen eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen wie Wasser oder Mittel zur Desinfektion im Mittelpunkt.

Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. September 2023 geeignete Projekte bei dem mit der Umsetzung der Programme betrauten Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Weitere Informationen sowie den Projektaufruf finden Sie hier:
www.bbsr.bund.de/sjk2023

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