Was ist neu 2023?

1) Bürgergeld

Das Bürgergeld ersetzt das „Hartz 4“, das Arbeitslosengeld II (ALG II). Es gibt eine Erhöhung der Regelsätze. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Dafür stehen jetzt Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Eine Vermögensprüfung und eine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung werden erst nach 12 Monaten Bürgergeldbezug durchgeführt. Aus Gründen der Sparsamkeit werden die Heizkosten nur in einem angemessenen Umfang gewährt.

2) Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom

Die Preisbremsen treten im März 2023 in Kraft. Ihre Wirkung umfasst rückwirkend auch den Januar und Februar. Für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr findet eine Deckelung des Gaspreises bei 12 Cent pro Kilowattstunde statt. Die Deckelung für Fernwärme liegt bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Deckelung gilt für 80 Prozent des Verbrauches des Vorjahres Für das, was darüber hinausreicht, muss der normale Markpreis entrichtet werden. Die Strompreisbremse soll ab März 2023 gelten (rückwirkend bis Januar 2023). Der Strompreis für private Verbraucher und Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Für das, was darüber hinausreicht, muss der normale Markpreis entrichtet werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Auch sie müssen für das, was darüber hinaus geht, den normalen Marktpreis entrichten.

Die Haushalte, welche nichtleitungsgebundene Brennstoffe, wie Heizöl oder Pelllets verwenden, wurden nicht vergessen! Hierbei soll ein Härtefallfonds, welcher mit 1,8 Millionen ausgestattet wurde, für Entlastung sorgen. Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen.

3) Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen

Studierende und Fachschüler*innen bekommen eine Einmalzahlung von 200 Euro! Berechtigt ist, wer am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet war. Die Energiepreispauschale wird nicht besteuert. Sie findet ebenso keine Berücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, Sozialleistungen und Sozialversicherungsbeiträgen. Es muss ein Antrag gestellt werden, da gewisse Daten, die dringend für die Auszahlung notwendig sind, wie die Bankverbindung, nicht vorliegen. Bund und Länder entwickeln gemeinsame eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann.

4) Erhöhung des Kindergeldes

Es gibt 250 Euro pro Monat für die ersten drei Kinder! Die Erhöhung erfolgt im Januar 2023. Angesichts steigernder Lebenshaltungskosten und anderen Belastungen führt die Erhöhung zu einer Entlastung von Familien.

5) Deutschlandticket

Das Deutschlandticket soll 49 Euro pro Jahr kosten und wird in einem monatlich kündbaren Abo-Format angeboten. Es wird bundesweit gültig sein und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

6) Wohngeldreform

Die Zahl der Wohngeldberechtigten steigt, wodurch 2 Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen erfasst werden. Durchschnittlich findet eine Erhöhung um 190 Euro pro Monat statt. Prinzipiell muss Wohngeld beantragt werden. Die schriftliche Beantragung sowie die Möglichkeit einer Beratung ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu finden Eine rückwirkende Auszahlung gibt es nicht.

7) Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Für die Mitnahme von Speisen und Getränke wird das Anbieten einer Mehrwegalternative zur Pflicht. Das heißt, dass Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen sowie To-Go Getränke für unterwegs verkaufen, ab 2023 verpflichtet sind ihre Produkte in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, wobei die Mehrwegvariante nicht teurer sein darf als die Einwegvariante. Die Verwendung eines Pfandsystems ist aber erlaubt. Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt 5 Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von maximal 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen.

8) Änderungen bei der Förderung von Plug-in-Hybride sowie E-Autos

Die Förderung durch den Umweltbonus von Plug-in-Hybride entfällt. Die Förderung von E-Autos wird reduziert. Der staatliche Anteil der Förderungen reiner E-Autos mit Nettolistenpreis von bis 40000 Euro wird auf 4500 Euro reduziert. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40000 und 65000 Euro liegt die Förderung bei 3000 Euro.

9) Änderung bei Einkommenssteuer

Es gibt eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro

10) Mehr Verdienst in Midijobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an.

11) Höhere Ausbildungsvergütung

Ab Januar 2023 erhalten Auszubildende 35 Euro mehr, womit die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro steigt.

12) Zuverdienst bei vorzeitiger Rente

Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Rente wird abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

13) Rentenbeiträge können komplett von den Steuern abgesetzt werden

Steuerzahler*innen sollen ihre Rentenbeiträge ab Januar 2023 voll absetzen können, was für eine Entlastung sorgt und zugleich die doppelte Besteuerung der Rente verhindert.

14) Änderung des Lieferkettengesetzes

Das Gesetz spricht Unternehmen mit Sitz in Deutschland und 3000 Arbeitnehmer*innen an. Ab 2024 wird das Gesetz dann auch für Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmer*innen gelten. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird die unternehmerische Verantwortung in den Lieferketten geregelt, wobei die Achtung von Menschenrechten im Vordergrund steht. Die Kontrollbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), soll bei Verstößen Zwangs- und Bußgelder verhängen können. Bei besonders hohen Bußgeldern sollen Unternehmen zusätzlich bis zu 3 Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

15) Höhere Homeoffice-Pauschale

Die Frist der Homeoffice-Pauschale wird aufgehoben und auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann außerdem für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag steigt auf 1260 Euro. Des Weiteren gibt es eine Lockerung bei den Vorgaben zum häuslichen Arbeitszimmer.

16) Erhöhung des Kinderzuschlags

Ab Januar 2023 steigt der Höchstbetrag auf 250 Euro monatlich und unterstützt Familien mit kleinem Einkommen in der Krise. Der Kinderzuschlag muss beantragt werden. Der Antrag kann online auf der Internetseite der Familienkasse gestellt werden.

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