Bund stellt Mittel für private Museen und Gedenkstätten zur Verfügung

Heimat- und Privatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten können ab sofort jeweils bis zu 100.000 Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR beantragen. Insgesamt 25 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um notwendige Investitionen zur Wiederaufnahme des Betriebs unter den geltenden Corona-Regelungen zu ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Umbaumaßnahmen im Kassen- und Sanitärbereich oder Investitionen in Lüftungsanlagen.

„Der Bund will damit einen Beitrag leisten, das vielfältige Kulturangebot auch jenseits der Großstädte zu sichern“, so die Ostthüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser. „Die viele privat getragenen Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser leisten einen großen Beitrag unser vielfältiges, lokales Kulturangebot zu bereichern. Damit diese Häuser auch während der Pandemie wieder für das Publikum öffnen können, brauchen sie die Möglichkeit, eigene Sicherheitskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Dabei will der Bund sie nach Kräften unterstützen“
Die Bundeshilfen richten sich an Einrichtungen, die nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden. Umgesetzt wird das Förderprogramm vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. Alle Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie das Online-Antragsformular sind auf der Website des Vereins https://www.dvarch.de zu finden. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

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