Am 3. Oktober startete die Ausschreibung des Bundesprogramms „Jugend erinnert“, Förderlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“. Ab sofort können gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildung Projekte beantragen, die sich mit der SED-Diktatur befassen.
Ziel ist es, junge Menschen (12-27 Jahre) durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit dem SED-Unrecht und seinen Folgen auseinanderzusetzen. Neben der Vermittlung historischen Wissens geht es insbesondere darum, das Demokratieverständnis der Zielgruppe zu stärken.
Das Förderprogramm motiviert Aufarbeitungseinrichtungen wie Gedenkstätten, Museen oder Wissenschaftsorganisationen, sich mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie Jugendorganisationen zu vernetzen. Aus solchen Kooperationen sollen zeitgemäße, innovative Bildungsformate für und mit jungen Menschen geschaffen und weiterentwickelt werden.
Gefördert werden Vorhaben, die in der Art der Kooperation, der Nutzung neuer Methoden oder durch die überregionale Anwendbarkeit ihrer konzeptionellen Ansätze gesamtstaatliche Wirkung entfalten. Förderwürdige Projekte werden in Höhe von in der Regel 40.000,00 Euro bis 200.000,00 Euro über eine Laufzeit bis maximal Ende 2023 bezuschusst.
Anträge auf Förderung durch das Bundesprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht, können bis zum 15.02.2021 bei der Bundesstiftung Aufarbeitung gestellt werden.
Die Ausschreibung, Fördergrundsätze und FAQ zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Bundesstiftung Aufarbeitung im Abschnitt „Jugend erinnert“ <https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/foerderprogramme/jugend-erinnert> .
Ansprechpartnerin ist Dr. Christine Schoenmakers: c.schoenmakers@bundesstiftung-aufarbeitung.de <mailto:c.schoenmakers@bundesstiftung-aufarbeitung.de> , +49 (0) 30-31 98 95-332.