Wer mehr als 520 Euro verdient, wird bei den Sozialversicherungsbeiträgen ebenfalls deutlich entlastet. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Damit werden Anreize geschaffen, um von einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln.
„Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiges und notwendiges Zeichen für die respektvolle Anerkennung der Arbeitsleistung von Millionen Deutschen“, begrüßt Elisabeth Kaiser, Bundestagsabgeordnete und stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, die neuen Maßnahmen der Bundesregierung.
„Gerade bei uns im Osten sind viele Bürgerinnen und Bürger dort beschäftigt, wo die Tarifbindung leider sehr gering ist. Besonders Frauen und auch Ostdeutsche erhalten oft nur den gesetzlichen Mindestlohn. Dabei bilden die Beschäftigten in der Gastronomie oder dem Einzelhandel eine wichtige Stütze für unsere Gesellschaft. Vor allem in der Corona-Pandemie haben die Beschäftigten im Handel verdeutlicht, wie unverzichtbar und wichtig ihre Arbeit für die Gesellschaft ist. Die Erhöhung des Mindestlohns ist daher eine logische Konsequenz um ihren unentbehrlichen Einsatz für unsere Gesellschaft zu würdigen. Arbeit muss sich lohnen“ so die Ostthüringer SPD-Politikerin.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro setzt die Bundesregierung ein zentrales Versprechen der SPD um. Von der größten Lohnerhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik werden 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren.