Die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete erklärt anlässlich der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zu dem „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“, welches die Unions-Fraktion weiter blockiert: „CDU/CSU zeigen einmal mehr, dass ihr der Kampf gegen Hass, Hetze, Gewalt und Extremismus weit weniger wichtig ist, als es ihre Lippenbekenntnisse vermuten lassen.“
Mit dem Gesetz sollen Initiativen gegen Hass und Extremismus eine dauerhafte Förderung bekommen können. Bislang ist das nur projektbezogen möglich. Weil CDU/ CSU uneins sind und auf Zeit spielen, ist unklar, ob das Gesetz in dieser Wahlperiode noch beschlossen werden kann.
„Sonntagsreden, mit denen die Gefahr des Rechtsextremismus betont wird, reichen hier nicht! Wenn es der Union wirklich ein wichtiges Anliegen wäre gegen rechten Extremismus vorzugehen, hätten wir jetzt bereits ein Demokratiefördergesetz, welches nun in Eckpunkten als Wehrhafte-Demokratie-Gesetz vorliegt. Wenn wir Hetze und Verschwörungen zurückdrängen wollen, schaffen wir das nur gemeinsam mit erfahrenen Partnern wie bspw. Mobit, ezra, dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar und vielen mehr! Sie brauchen langfristige strukturelle Unterstützung. Die rein projektbezogene Förderung von ein bis zwei Jahren ist unzureichend, wenn wir auf dem Gebiet besser werden wollen. Nicht zuletzt, weil es immer schwerer wird, Menschen für die gefährliche Arbeit gegen Rechtsextremismus für solch kurze Zeiträume zu finden”, so die SPD-Politikerin.
Wichtig sei es, nun zügig mit einem Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren zu kommen und die dauerhaft finanziell zu fördern, die sich täglich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. „Mit Ideologie seitens der CDU kommen wir nicht weiter“, so Kaiser. Die Innenpolitikerin verweist damit auf die Forderung der Union nach einer Extremismusklausel, die eigentlich koalitionsintern bereits ausgeräumt erschien. Nun hält die Union überraschend weiter daran fest, obwohl eine solche Klausel bereits beim bestehenden Programmen schon vor Jahren als ungeeignet, weil diskriminierend, gestrichen wurde.
Die beschlossenen Eckpunkte sind Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus. Auf Basis der Eckpunkte muss nun ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, über den dann der Deutsche Bundestag abstimmt.