Bund fördert zwei Sportstätten im Unstrut-Hainich-Kreis

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser informiert, dass von dem Bund-Länder-Programm “Investitionspakt Sportstätten” zwei Projekte im Unstrut-Hainich-Kreis profitieren. In Bad Tennstedt wird das Sportzentrum energetisch saniert (221.200 Euro Bundesfinanzhilfen) und in Herbsleben eine 2-Feldhalle neu errichtet (1,25 Mio Euro Bundesfinanzhilfen).

“Ich freue mich sehr, dass der Unstrut-Hainich-Kreis bei diesem Förderprogramm gleich zweimal erfolgreich war. Schwimmbäder, Bolzplätze und Turnhallen sind wichtige Orte des Miteinanders in unseren Städten und Gemeinden. Solche Anlagen zu modernisieren oder neu zu bauen, können sich die Kommunen oft nicht leisten. Deshalb greifen hier Bund und Thüringen unter die Arme”, berichtet die Ostthüringer SPD-Politikerin. Sportstätten spielten aus ihrer Sicht mehr denn je eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration und die Gesundheit der Bevölkerung.
Neben dem Sportzentrum in Bad Tennstedt und der 2-Feldhalle in Herbsleben werden in Arnstadt und Ellrich zwei weitere Thüringer Projekte aus dem Antragsjahr 2020 gefördert. Für alle vier Sportstätten fließen insgesamt rund 3,6 Millionen Euro vom Bund nach Thüringen.
Bereits im Sommer 2020 hatten sich der Bund und die 16 Bundesländer darauf geeinigt, ein gemeinsames Programm zur Förderung von kommunalen Sportstätten aufzulegen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für den “Investitionspakt Sportstätten” hatte der Bundestag mit dem zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. 150 Millionen standen im Jahr 2020 zur Verfügung, die als Bundesfinanzhilfen an die Länder fließen. Für das Programmjahr 2021 stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von 110 Mio. Euro zur Verfügung.
Hintergrund:
Der 2020 neu aufgelegte “Investitionspakt Sportstätten” (“Goldener Plan”) soll dem Investitionsstau der Kommunen bei Sportstätten entgegen wirken. Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 75 Prozent, die Länder mit 15 und die Kommunen mit 10 Prozent an den förderfähigen Kosten. Das Bund-Länder-Programm hat ein Programmvolumen von insgesamt 187,5 Mio. Euro (150 Mio. Euro Bund, 37,5 Mio. Euro Länder und Kommunen). Ausgehend von der Verwaltungsvereinbarung “Investitionspakt Sportstätten 2020” vom 13.Oktober 2020 haben die Länder ihre Landesprogramme aufgestellt und mit insgesamt 234 Fördermaßnahmen belegt. Der “Investitionspakt Sportstätten” ist Teil der Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms der Bundesregierung.
Neben dem “Investitionspakt Sportstätten” investiert der Bund mit dem Programm “Sanierung kommunaler Einrichtungen” auch direkt – also ohne den Umweg über die Länder – in die kommunale Sportinfrastruktur.

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