Das Bundeskabinett hat umfangreiche Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmer, insbesondere auch für Unternehmen aus der Bus- und Bustouristikbranche, beschlossen.
„Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Überbrückungshilfen erhalten insbesondere die stark unter der Corona-Krise leidenden Bus- und Bustouristikunternehmen dringend benötigte Liquiditätshilfen. Die Hilfen sind notwendig, um Insolvenzen in der Busbranche abzuwenden. Trotz der Lockerungen dürfen Busunternehmen weiterhin nur eingeschränkt ihren Betrieb ausüben. Ferner gehören Bus- und Bustouristikunternehmen zu den Branchen, die im engen Kontakt zum Endkunden stehen.
Außerdem erschweren die geltenden Abstandsregeln, Fahrverbote und bundesweite Hygienebestimmungen häufig einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb. Die beschlossenen Hilfen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Als Voraussetzung wird angenommen, dass die Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise vollständig oder zu wesentlichen Teilen zum Erliegen gekommen ist. Ebenso muss der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen sein. Die Förderung beträgt höchstens 150.000 Euro für drei Monate. Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten gelten niedrigere Deckelungsbeträge (9.000 bzw. 15.000 Euro). Wir begrüßen ausdrücklich, dass bei Kleinunternehmen mit sehr hohen Fixkosten die Deckelungsbeträge in begründeten Ausnahmefällen auch überschritten werden dürfen.“
(Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin; Bela Bach, zuständige Berichterstatterin)