Heute wird im Deutschen Bundestag eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Dazu erklärt die Ostthüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser:
„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und -patienten umfassend versorgen können“, so Kaiser.
Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen, ihr lebensrettendes Wissen nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen.
„Dieser Zustand wird nun beendet! Das ist auch im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich. Im Notfalleinsatz können Notfallsanitäter zukünftig auch in Abwesenheit des Notarztes eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen“, so die SPD-Politikerin abschließend.
Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes 2013 hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde.