Sonderprogramm des Bundes in Höhe von 100 Millionen Euro für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gestartet

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser informiert, dass ab sofort für Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungs- und Familienferienstätten mit Übernachtungsbetrieb Anträge auf Zuschüsse aus dem Sonderprogramm des Bundesfamilienministeriums gestellt werden können.
„Ich freue mich, dass es auf Drängen der SPD gelungen ist, dieses Sonderprogramm im Umfang von 100 Millionen Euro an den Start zu bringen. Jugendherbergen, Schullandheime und Jugendbildungsstätten können ihren Betrieb – wenn überhaupt – meist nur nach und nach und unter strengen Auflagen wieder aufnehmen und kämpfen deshalb weiterhin mit großen Einnahmeausfällen. Die Fixkosten laufen aber weiter“, so die Thüringer SPD-Politikerin. „Um die negativen Folgen für die Einrichtungen abzufedern und die wichtigen Orte und Angebote der Kinder- und Jugendbildung zu erhalten, haben wir uns auf ein Sonderprogramm verständigt, das über die Überbrückungshilfen hinausgeht. Die Mittel daraus können ab sofort beantragt werden.“
Das Sonderprogramm gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Strang stehen 75 Millionen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Träger oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten, wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten der Jugendverbände, der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sport. Antragsschluss ist der 30. September 2020. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger oder Einrichtungen. Öffentliche Träger sind nicht antragsberechtigt. Der zweite Strang (25 Millionen Euro) richtet sich an gemeinnützige Träger des langfristigen, internationalen Jugend- und Schüleraustauschs.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de

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