Die öffentliche Verwaltung soll bis Ende 2022 (auch) digital arbeiten. Heute wurde in 2./3. Lesung die Modernisierung der umfangreichen Registerlandschaft in Deutschland beschlossen und die gesetzliche Grundlage für ein besseres, sicheres registerübergreifendes Identifikationsmanagement gelegt. Dazu erklären die in der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Bundestagsabgeordneten Elisabeth Kaiser und Thomas Hitschler:
“Nachdem wir 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet haben, konnten wir heute einen Meilenstein beschließen, um die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben. So sperrig der Titel auch klingt – Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikations-nummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze, kurz Registermodernisierungsgesetz – ist es unbestritten das wichtigste Gesetz dieser Legislaturperiode im Bereich E-Government. Es geht um nichts weniger als die Frage, wie die deutsche Verwaltung, die auf hunderten von dezentral geführten Registern auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene beruht, in Zukunft schneller, besser, weniger fehleranfällig, sicher und digital funktionieren soll.
Mit dem Registermodernisierungsgesetz schaffen wir die rechtliche Grundlage für ein modernes registerübergreifendes Identifikationsmanagement, damit die öffentliche Verwaltung in Zukunft effektiver zusammenarbeiten und den Prozess der Digitalisierung vorantreiben kann. Ziel ist es, den Bürger*innen viele bürokratische Hürden zu nehmen. Wir wollen, dass Behördengänge einfacher arbeiten können und Bürger*innen entlastet werden. Denn sie müssen perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen und Daten nicht länger mehrfach angeben, sobald Behörden in den vorgesehenen Fällen Daten und Nachweise untereinander digital tauschen können. Das hier eingeführte Identitätsmanagement führt dazu, dass die Basisdaten zu natürlichen Personen künftig in den entsprechenden Registern stets aktuell vorliegen.
Im Vorfeld war die Frage der erweiterten Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer als registerübergreifendes Ordnungsmerkmal sehr umstritten. Umso wichtiger war uns im Verfahren, eine deutliche Zweckbegrenzung durchzusetzen. Wir haben erreicht, dass die Steuer-ID bis auf wenige bereits bestehende Ausnahmen nur in Zusammenhang mit Verwaltungsdienstleistungen genutzt werden darf.
Weitere Konkretisierungen und Verbesserungen konnten wir bei der technischen Sicherung von personenbezogenen Daten während des Datenaustausches über das sogenannte 4-Corner-Modell erreichen. Hier handelt es sich um die Verwendung eines unabhängigen Intermediärs bei bereichsübergreifenden Datenübermittlungen. Wichtig war uns auch, dass Nutzer*innen über ein Datencockpit nicht nur Einblick darüber erhalten, welche Behörden ihre Daten untereinander ausgetauscht haben, sondern auch, um welche Daten es sich ganz konkret gehandelt hat. Auch das haben wir durchgesetzt. Nicht zuletzt haben wir sichergestellt, dass zukünftige Entscheidungen weitere Register einzubeziehen, durch das Parlament als Gesetzgeber diskutiert und getroffen werden und nicht durch ein Ministerium per Verordnung.”